Kinder und Jugendliche der Jüdischen Gemeinde Wiesbaden treffen sich regelmäßig im Jugendzentrum „Oz“. In der Gemeinde hat das Jugendzentrum eigene Räume, die es für Treffen und Projekte nutzen kann. Highlights sind gemeinsame Ausflüge, die die Kinder und Jugendlichen mit ihren „ Madrichot “ und „ Madrichim “ (Betreuerinnen und Betreuer im Jugendzentrum) planen. Gemeinsam unternehmen sie Museumsbesuche oder Städtetrips. In den Ferien können Kinder und Jugendliche der Jüdischen Gemeinden in Deutschland auf „Machanot“ (Einzahl: Machane), ein Freizeitcamp, fahren. Organisiert werden die Camps von der „Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland“ (ZWST). Heute übernimmt die ZWST die Organisation und unterstützt die Familien. Vor 100 Jahren gab es ebenfalls schon Freizeitcamps für jüdische Kinder und Jugendliche. Damit alle mitfahren konnten, hatte sich in Wiesbaden der „Verein für Ferienkolonien für Kinder unbemittelter Eltern“, das heißt für Familien mit wenig Geld, gegründet.

Religionsunterricht

Die „religiöse Weihe“, „eingestreut in die Herzen unserer Jugend“ soll „zu edler Frucht reifen“ „zur Ehre des Judentums“, schreibt Rabbiner Dr. Silberstein 1889 über den Zweck des Religionsunterrichts. Für den Unterricht waren die Jüdischen Gemeinden in Wiesbaden zuständig. Das heißt, sie stellten einen Religionslehrer an und sorgten für die religiöse Bildung der Kinder. Für die Grundschulkinder und diejenigen, die nicht auf ein Gymnasium gingen, gab es in Wiesbaden eine Religionsschule. An den Gymnasien kam der Rabbiner der Gemeinde in die Schule, um Jüdische Religion zu unterrichten.

Es gehörte schon immer zu den festgelegten Aufgaben der Jüdischen Gemeinde Wiesbaden, jüdischen Kindern und Jugendlichen alles über das Judentum beizubringen. Anders als 1889 ist der Religionsunterricht heute Teil des Schulunterrichts. Es gibt keine staatliche Verordnung wie früher, dass der Religionslehrer zusätzliche Aufgaben in der Gemeinde erfüllen muss. Heute ist eine Lehrkraft für Jüdische Religion und andere Fächer an einer Schule tätig. Sie ist beim Staatlichen Schulamt angestellt. Vor 200 Jahren war es jüdischen Lehrern verboten, ein anderes Fach außer Jüdische Religion zu unterrichten.

Kinder und Jugendliche mussten vor 200 Jahren noch samstags in die Schule. Jüdinnen und Juden nahmen wegen des Schabbats an diesem Unterricht nicht teil, obwohl die Regierung bei allen Kindern darauf bestand, dass sie samstags in die Schule gehen sollten. Jüdische Kinder mussten den Stoff nacharbeiten und beim Schulamt zeigen, dass sie ihn gelernt hatten. Wenn sie die Kenntnisse des restlichen Unterrichtsstoffes nicht nachweisen konnten, bestimmte die Regierung, dass sie nicht am Jüdischen Religionsunterricht teilnehmen durften. Die Jüdischen Gemeinden in Nassau richteten Religionsschulen ein, an denen die Kinder aller umliegenden Gemeinden unterrichtet wurden. Der Lehrer war bei der örtlichen Jüdischen Gemeinde angestellt und musste weitere Aufgaben, wie zum Beispiel die des Vorsängers im Gottesdienst (Kantor) übernehmen. Da nur in größeren Städten eine Jüdische Religionsschule oder Religionsunterricht angeboten wurde, verfügte die Regierung, dass der Religionsunterricht am Mittwoch, Samstag oder Sonntag stattfinden sollte, damit die jüdischen Kinder keine anderen Unterrichtsstunden verpassten.

„Bar Mizwa“ und „Bat Mizwa“

Ziel des Religionsunterrichts ist unter anderem die Vorbereitung auf die „ Bar Mizwa “ für Jungen im Alter von 13 Jahren und die „ Bat Mizwa “ für Mädchen, wenn sie 12 Jahre alt sind. Mit der Bar bzw. Bat Mizwa gelten die Jugendlichen als religionsmündig. Das heißt, dass die Mädchen und Jungen alle Rechte und Pflichten wie Erwachsene erhalten. Für die Jungen bedeutet es zum Beispiel, dass sie zum „ Minjan “ zählen.

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